Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Reisevertrag

Die Reiseanmeldung wird nach Maßgabe der Ausschreibung mit Zugang verbindlich, d. h. der Inhalt des Reisevertrages bestimmt sich nach dem Reiseprospekt und der schriftlichen Reisebestätigung. Der Reisevertrag kommt mit Zugang der schriftlichen Reisebestätigung beim Anmelder zustande.Nebenabreden, die den Inhalt dieser Bedingungen oder den Leistungsbeschreibungen nicht entsprechen, bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch Dahlke-Reisen.

 

2. Zahlung

Mit Erhalt der schriftlichen Reisebestätigung und Aushändigung des Sicherungsscheins werden 20 % des Reisepreises pro Person, mindestens jedoch eine Anzahlung von 255,00 € pro Person als Anzahlung fällig. Die Anzahlung wird dem Reisepreis angerechnet. Ihre auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen sind gemäß § 651 k BGB insolvenzversichert.Geht der Anzahlungsbetrag nicht sofort oder innerhalb von 10 Tagen nach Datum der Buchungsbestätigung ein und wird auch nach Aufforderung unter Fristsetzung keine Zahlung geleistet, so ist Dahlke-Reisen berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen und die Buchung zu stornieren. In diesem Falle kann Dahlke-Reisen, die gemäß Ziffer 5 zu berechnenden Kosten als Schadensersatz geltend machen.Der Restbetrag auf den Reisepreis muss spätestens 4 Wochen vor Reisetermin gezahlt sein (Feststellung des Zahlungseinganges). Ohne vollständige Zahlung des Reisepreises besteht kein Anspruch auf Erbringung der Reiseleistung.

 

3. Reisedokumente

Sollten die Reisedokumente dem Anmelder bzw. Reiseteilnehmer wider erwarten nicht bis spätestens 7 Tage vor Reiseantritt zugegangen sein, hat sich dieser unverzüglich bei Dahlke-Reisen zu melden.

 

4. Änderungen

Der Reiseveranstalter behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben von bestimmten Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffenden reisegeltenden Wechselkurse, in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung, hat der Reiseveranstalter den Reisenden unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5 % ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten.

 

5. Rücktritt

Rücktritt seitens des Reiseteilnehmers

Dieser muss im Interesse des Reiseteilnehmers schriftlich erfolgen. Maßgebend für den Rücktrittzeitpunkt und für die Höhe der Rücktrittskosten ist der Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung bei Dahlke-Reisen. Die in der Regel pauschalierten Rücktrittskosten betragen pro Person in Prozenten des Reisepreises.

Rücktritt bis 90 Tage vor Reisebeginn      70,00 €

Rücktritt bis 60 Tage vor Reisebeginn  10% des Reisepreises

Rücktritt bis 45 Tage vor Reisebeginn  20% des Reisepreises

Rücktritt bis 30 Tage vor Reisebeginn  25% des Reisepreises

Rücktritt bis 15 Tage vor Reisebeginn  30% des Reisepreises

Rücktritt bis 7 Tage vor Reisebeginn 40%  des Reisepreises

Späterer Rücktritt oder Nichtantritt der Reise 60 % des Reisepreises

Bei der Pauschalierung sind die gewöhnlichen ersparten Aufwendungen und die möglich anderweitige Verwendung der Reiseleitung berücksichtigt. Kosten wie z. B. Visa- Telefon- oder Bearbeitungskosten können im Falle einer Stornierung der Reise nicht erstattet werden.

Rücktritt seitens des Veranstalters

Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl ist der Veranstalter berechtigt, die Reise bis zu 2 Wochen vor Reisebeginn abzusagen. In diesem Falle erhält der Reiseteilnehmer den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.

 

6. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände

Wird die Reise infolge höherer Gewalt (z B. durch Krieg, innere Unruhen, Naturkatastrophen oder Epidemien) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseteilnehmer als auch Dahlke-Reisen den Vertrag kündigen. Bei Kündigung vor Reisebeginn erhält der Reiseteilnehmer den gezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Ein weitergehender Anspruch besteht nicht. Dahlke-Reisen kann jedoch für erbrachte Leistungen ein Entgelt verlangen. Ergeben sich die genannten Umstände nach Antritt der Reise, kann der Reisevertrag ebenfalls von beiden Seiten gekündigt werden. In diesem Falle wird Dahlke-Reisen die infolge der Aufhebung des Vertrages notwendigen Maßnahmen treffen. Wird der Vertrag aus den vorgenannten Gründen gekündigt, werden die Mehrkosten für die Rückbeförderung von Dahlke-Reisen und Reiseteilnehmer je zur Hälfte getragen. Im übrigen fallen die Mehrkosten dem Reiseteilnehmer zur Last.

 

7. Versicherungen

Eine Reiserücktrittkosten-Versicherung ist nicht im Reisepreis eingeschlossen. Wir empfehlen daher den rechtzeitigen Abschluss einer Reiserücktrittkosten-Versicherung. In vielen Fällen ersetzt Ihnen die Reiserücktrittkosten-Versicherung den größten Teil der vereinbarten Stornokosten, wenn Sie aus wichtigen Gründen von der Reise zurückgetreten sind. Wir empfehlen weiter den Abschluss von Reiseversicherungstickets, die Gepäck-, Unfall-, Haftpflicht- und Krankenversicherung beinhalten. Wenn ein Versicherungsfall eintritt, ist die Versicherung unverzüglich zu benachrichtigen. Der Reiseveranstalter Dahlke-Reisen ist mit der Schadenregulierung nicht befasst.

 

8. Pass- Visa- und Gesundheitsbestimmungen

Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der reisewichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation von Dahlke-Reisen bedingt sind. Dahlke-Reisen weist darauf hin, dass jeder Reisende verantwortlich ist, dass er im Besitz eines Reisepasses ist, der noch mindestens 6 Monate über das Datum der Rückreise hinaus gültig sein muss. Die Besorgung des Visums kann von Dahlke-Reisen übernommen werden. Dabei ist unbedingt darauf zu achten, dass Dahlke-Reisen spätestens 6 Wochen vor Reiseantritt der ausgefüllte Visumantrag, der Reisepass sowie ein Passfoto vorliegt. Für die rechtzeitige Erteilung und dem Zugang notwendiger Visa wird die jeweilige diplomatische Vertretung beauftragt. Auch wenn sie Dahlke-Reisen mit der Besorgung beauftragt haben, haftet Dahlke-Reisen nicht, es sei denn, dass eine schuldhafte Verzögerung beim Reiseveranstalter vorliegt.

Falls für die Reisegruppe ein Gruppenvisum ausgestellt wird, benötigt Dahlke-Reisen lediglich eine Kopie des Reisepasses. Die Visa-Kosten werden extra berechnet nach dem jeweiligen Stand der Gebühren.

 

9. Andere Veranstalter

Für Leistungen, bei denen Dahlke-Reisen nur als Vermittler auftritt, worauf in den Ausschreibungen hingewiesen wird, haftet der durchführende Veranstalter nach seinen Bedingungen. Für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Sport- und Trainingsveranstaltungen, Ausflüge, Mietwagen etc.) und die in den Reiseausschreibungen ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet werden, haftet Dahlke-Reisen auch bei der Teilnahme der Reiseleitung an diesen Sonderveranstaltungen nicht.

 

10. Gewährleistung, Schadensersatz

Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, kann der Reiseteilnehmer den Reisepreis mindern oder den Vertrag kündigen. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn Dahlke-Reisen eine von dem Reiseteilnehmer bestimmte angemessene Frist hat verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Eine Fristsetzung entfällt, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von Dahlke-Reisen verweigert wird, oder wenn die Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reiseteilnehmers gerechtfertigt ist. Darüber hinaus kann er Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.

 

11. Haftung

Sämtliche in Betracht kommende Ansprüche muss der Reiseteilnehmer innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende, möglichst schriftlich Dahlke-Reisen gegenüber geltend machen. Nach dem Ablauf dieser Frist kann der Reiseteilnehmer Ansprüche nur dann noch geltend machen, wenn er an der Einhaltung der Frist ohne sein Verschulden gehindert war.

Die vertragliche Haftung von Dahlke-Reisen für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Das gleiche gilt, soweit Dahlke-Reisen für den Schaden allein wegen Verschulden eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

Für alle Schadensersatzansprüche wegen Sachschäden aus unerlaubter Handlung haftet Dahlke-Reisen je Kunde und Reise jeweils bis zu 4.091,00 €. Liegt der Reisepreis jedoch über 1.364,00 €, gilt die Beschränkung auf den dreifachen Reisepreis. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen. Bei Personenschäden, die nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Reiseveranstalter bis zum fünffachen des Reisepreises je Kunde und Reise. Sind in internationalen Übereinkommen oder auf solchen beruhenden Vorschriften für Leistungsträger von Dahlke-Reisen Haftungsbeschränkungen vorgesehen, kann sich Dahlke-Reisen bei entsprechenden Schadensfällen auf diese berufen. Wird zusätzlich oder im Rahmen einer Reise eine Beförderung im Linienverkehr erbracht, so erbringen wir Fremdleistungen. Für die Erbringung von Fremdleistungen haften wir nicht.

 

12. Mitwirkungspflicht

Der Reiseteilnehmer ist verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Reiseteilnehmer schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt der Anspruch auf Minderung nicht ein. Reiseteilnehmer sind verpflichtet, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Sofern bei Flügen Gepäck verloren geht oder beschädigt wird, muss der Reiseteilnehmer eine Schadensanzeige (P.I.R.) an Ort und Stelle bei der Fluggesellschaft erstatten. Bei fehlender Schadensanzeige kommen Ansprüche nicht in Betracht. Der Reiseveranstalter weist darauf hin, dass für die Durchsetzung von Ansprüchen die Anzeige Voraussetzung ist.

 

13. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

Ist dem Mangel ganz oder teilweise nicht abgeholfen worden, sollte zusammen mit der Reiseleitung eine Niederschrift erstellt werden.

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reiseteilnehmer innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber Dahlke-Reisen geltend zu machen. Dies sollte in jedem Fall schriftlich erfolgen. Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651 c - 651 f BGB verjähren in 1 Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen dem Reisenden und dem Reiseveranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder den dem Anspruch begründenden Umständen, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Reisende oder der Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach Ende der Hemmung ein. Ausgeschlossen ist eine Abtretung von Ansprüchen eines Reiseteilnehmers gegen Dahlke-Reisen an Dritte, Ehegatten und Verwandte. Ebenso ist die gerichtliche (Geltendmachung der Ansprüche des Reiseteilnehmers durch Dritte im eigenen Namen unzulässig.

 

14. Flugplan

Technische und organisatorische Voraussetzungen sind entscheidend für die Planmäßige Durchführung der Flugreise, auf die Dahlke-Reisen keinen Einfluss hat (Flugzeugausfall, Fluglotsenstreik, behördliche Landerechte etc.). Daher kann die Notwendigkeit entstehen, Flugzeiten, Fluggesellschaften, Flugstrecken, Fluggeräte und Direktflüge kurzfristig zu ändern. Solange hierdurch der Gesamtzuschnitt der Reise nur unerheblich verändert wird, ist Dahlke-Reisen aus den vorgenannten Gründen berechtigt, Fluggesellschaften, Flugzeiten, Flugstrecken und Fluggeräte zu ändern. Keine Haftung kann übernommen werden für eventuelle Flugverspätungen, die nicht im unangemessenen Verhältnis zur Gesamtreisedauer stehen. Sollten infolge von Flugverspätungen einzelne Mahlzeiten ausfallen, kann hierfür keine Erstattung erfolgen.

Reiseteilnehmer sind verpflichtet, sich spätestens 72 Stunden vor Rückflug die genaue Rückflugzeit bei der öffentlichen Reiseleitung bestätigen zu lassen. Wird dies seitens des Reiseteilnehmers unterlassen und deshalb der Rückflug versäumt, haftet der Reiseveranstalter dafür nicht. Hierdurch entstehende Mehrkosten gehen zu Lasten des Kunden. Dies gilt ebenso, wenn Kunden aus anderweitigen in ihrer Zuständigkeit liegenden Gründen den Flug versäumen.

 

15. Sonstige Bestimmungen und Vereinbarungen

Diese Bedingungen gelten, soweit nicht in den einzelnen Reiseverträgen individuelle Vereinbarungen getroffen werden.

Die vorstehenden Bestimmungen haben nur Gültigkeit, sofern und soweit nach Drucklegung in Kraft tretende gesetzliche Vorschriften keine anderen Regelungen vorsehen.

Offensichtliche Druck- und Rechenfehler berechtigen Dahlke-Reisen zur Anfechtung des Reisevertrages.

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

Gerichtsstand ist Sitz des Veranstalters, Essen.

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